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EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika wird schrittweise eingeführt
Europäisches Parlament und Rat haben notwendigen Änderungen zugestimmt
- EU hat bestimmte Übergangsfristen für In-vitro-Diagnostika verlängert
- Neuregelungen ändern Stichtage, nicht aber inhaltliche Anforderungen
- Auch Neuregelungen für sog. „hausinterne Produkte“ beschlossen
Die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) wird nach Zustimmung durch das Europäische Parlament am 15.12.2021 und den Rat am 20.12.2021 nun schrittweise ab dem 26. Mai 2022 eingeführt werden.
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